Konzeptstudie — fiktive Kanzlei, kein echtes Mandat

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Team

Sie wissen, wer Ihr Mandat führt.

Drei Partner, drei Schwerpunkte. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner — und wissen immer, wer an Ihrem Mandat arbeitet.

Jedes Mandat bei Reinhardt & Kollegen wird von einem der drei Partner persönlich geführt. Das ist keine Selbstverständlichkeit — in vielen Kanzleien übernehmen Associates oder Referendare weite Teile der Arbeit, ohne dass der Mandant das mitbekommt.

Wer Sie bei uns anruft oder einen Brief erhält, ist derjenige Partner, der Ihre Angelegenheit tatsächlich kennt — und nicht erst nachlesen muss, worum es geht.

Die drei Partner ergänzen sich in ihren Schwerpunkten und arbeiten eng zusammen, wenn ein Mandat mehr als ein Rechtsgebiet berührt. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen haben fast immer arbeitsrechtliche Implikationen — und eine Unternehmensnachfolge betrifft meist alle drei Bereiche.

Für unsere Mandanten bedeutet das: ein Ansprechpartner, der das Gesamtbild kennt — und die richtigen Kolleginnen und Kollegen einbezieht, wenn es nötig ist.

Dr. Cornelia Reinhardt

Gründungspartnerin · Rechtsanwältin

Gesellschafts- & Vertragsrecht

Cornelia Reinhardt studierte Rechtswissenschaften in Münster und Hamburg, promovierte zum Gesellschaftsrecht und trat anschließend in eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei in Hamburg ein. Dort begleitete sie über mehrere Jahre Transaktionen, Gesellschaftsgründungen und Vertragsstreitigkeiten — vorwiegend für mittelständische Mandanten.

Nach einer Station als Unternehmensjuristin bei einem Industrieunternehmen in Düsseldorf kannte sie beide Seiten des Mandatsverhältnisses. Diese Perspektive — was braucht ein Unternehmen wirklich, wenn rechtliche Fragen entstehen? — ist bis heute der Kern ihrer Beratung.

Sie gründete die Kanzlei 2007 in Münster aus einer klaren Überzeugung: dass mittelständische Unternehmen eine verlässliche, verständliche Beratung verdienen — nicht nur in Krisenmomenten, sondern als dauerhafte rechtliche Begleitung.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
  • Vertragsrecht und AGB
  • Beteiligungen und Gesellschafterwechsel
  • Geschäftsführer-Mandate

Michael Vogt

Partner · Rechtsanwalt

Arbeitsrecht

Michael Vogt studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Münster und spezialisierte sich früh auf das kollektive und individuelle Arbeitsrecht. Er war nach dem Referendariat zunächst bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Dortmund tätig, bevor er 2012 zu Reinhardt & Kollegen wechselte.

Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Arbeitgeberarbeitsrecht: er begleitet Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, in Kündigungsverfahren und bei Restrukturierungen. Dabei ist sein Ansatz bewusst vorausschauend — rechtliche Risiken erkennen, bevor sie zum Problem werden.

Vor dem Arbeitsgericht Münster ist er regelmäßig tätig; Verhandlungen sieht er aber als letztes Mittel. Sein Ziel ist es, arbeitsrechtliche Fragen so zu strukturieren, dass es erst gar nicht zur Eskalation kommt.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsverträge und Klauselgestaltung
  • Kündigung und Aufhebungsverträge
  • Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen
  • Restrukturierung und Interessenausgleich

Dr. Julia Hofmann

Partnerin · Rechtsanwältin

Unternehmensnachfolge

Julia Hofmann promovierte zum Umwandlungsrecht an der Universität Münster und war danach bei einer auf M&A spezialisierten Kanzlei in Frankfurt tätig. Dort begleitete sie Unternehmenstransaktionen verschiedener Größenklassen und entwickelte ein Gespür für die rechtlichen und menschlichen Komplexitäten, die eine Unternehmensübergabe mit sich bringt.

2014 wechselte sie zu Reinhardt & Kollegen, weil sie die Arbeit mit inhabergeführten Mittelständlern dem M&A-Großgeschäft vorzog. Die Fragen, die hier entstehen, sind nicht weniger komplex — aber der Kontext ist ein anderer: es geht um Lebenswerke, um Familienverhältnisse, um Jahrzehnte aufgebautes Vertrauen.

Sie begleitet Mandanten bei der gesamten Bandbreite der Unternehmensnachfolge — von der ersten strategischen Planung über die Vertragsgestaltung bis zum Abschluss. Steuerliche Aspekte koordiniert sie eng mit spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Nachfolgeplanung und Strukturierung
  • Kauf- und Übergabeverträge
  • Management-Buy-out
  • Umwandlungen und Verschmelzungen

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