Konzeptstudie — fiktive Kanzlei, kein echtes Mandat

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Tätigkeitsschwerpunkte

Drei Schwerpunkte — kein „alles aus einer Hand".

Wir beraten dort tief, wo wir wirklich zu Hause sind. Was nicht dazugehört, sagen wir Ihnen offen — und empfehlen, wer weiterhelfen kann.

Viele Kanzleien bieten alles an. Wir haben uns bewusst dagegen entschieden. Gesellschafts- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensnachfolge — das sind die drei Bereiche, in denen wir seit Jahren regelmäßig mandatiert werden und in denen wir wirklich zu Hause sind.

Das Ergebnis ist nicht weniger Kompetenz — sondern mehr Tiefe. Wenn ein Mandat aus unserem Profil herausfällt, sagen wir das offen und empfehlen einen Kollegen, der dort tatsächlich spezialisiert ist.

Unsere Schwerpunkte sind nicht zufällig gewählt. Sie decken die drei häufigsten rechtlichen Handlungsfelder ab, mit denen inhabergeführte Unternehmen und Mittelständler konfrontiert sind — Unternehmensstruktur und Verträge, das Arbeitsverhältnis und die Frage, wie ein Unternehmen eines Tages weitergehen soll.

Alle drei Schwerpunkte werden von einem eigenen Partner geführt, der in dem jeweiligen Bereich seit Jahren tätig ist.

01

Gesellschafts- & Vertragsrecht

Von der Gründung über Beteiligungen bis zu den Verträgen, die Ihr Tagesgeschäft tragen. Wir gestalten und prüfen, damit Vereinbarungen halten — und beraten Sie, bevor aus einer Unklarheit ein Streit wird.

Ob Sie ein Unternehmen gründen, Gesellschafter aufnehmen oder Ihrer Firma eine neue Struktur geben möchten: gesellschaftsrechtliche Entscheidungen haben langfristige Wirkung. Wir begleiten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, beim Aufsetzen von Gesellschaftervereinbarungen und bei der laufenden rechtlichen Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen.

  • Gesellschaftsgründung und Rechtsformwahl
  • Gesellschafterverträge und Satzungsgestaltung
  • Beteiligungen und Gesellschafterwechsel
  • Geschäftsführer-Anstellungsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Vertragsgestaltung und -prüfung im Tagesgeschäft

Typische Situationen

Typische Situationen: Sie gründen gemeinsam mit Partnern und wollen klare Spielregeln. Ein Gesellschafter möchte aussteigen. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind veraltet. Sie schließen einen wichtigen Lieferanten- oder Kooperationsvertrag ab und möchten wissen, wo Risiken liegen.

02

Arbeitsrecht

Einstellung, Vertragsgestaltung, Trennung: Arbeitsrecht begleitet ein Unternehmen dauerhaft. Wir beraten Arbeitgeber vorausschauend statt erst im Konfliktfall.

Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht nur in Krisenzeiten. Wir helfen Ihnen, klare Strukturen aufzubauen: von rechtssicheren Arbeitsverträgen über Betriebsvereinbarungen bis zur Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen — aber unser Ziel ist, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen.

  • Arbeitsverträge und Vertragsklauseln
  • Kündigung und Aufhebungsverträge
  • Abmahnung und Disziplinarmaßnahmen
  • Betriebsvereinbarungen und Betriebsratsrecht
  • Restrukturierung und Interessenausgleich
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Typische Situationen

Typische Situationen: Sie möchten einen Mitarbeiter kündigen und wissen nicht, wo die rechtlichen Risiken liegen. Ein Betriebsrat wird gegründet. Sie planen eine Umstrukturierung mit Stellenabbau. Ihre bestehenden Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die vor Gericht nicht halten würden.

03

Unternehmensnachfolge

Ein Unternehmen zu übergeben oder umzustrukturieren ist eine Entscheidung über Jahre. Wir strukturieren den Weg rechtlich sauber — in Ihrem Tempo.

Die Übergabe eines Unternehmens ist eine der komplexesten rechtlichen und persönlichen Aufgaben, die ein Inhaber bewältigen muss. Wir begleiten Sie bei der Planung, Strukturierung und Umsetzung — ob an Familienmitglieder, Mitarbeiter oder externe Käufer. Dabei achten wir auf rechtliche Sauberkeit, steuerliche Vertretbarkeit und einen Prozess, der zu Ihrem Zeitplan passt.

  • Nachfolgeplanung und Strukturierung
  • Unternehmensbewertung (koordiniert mit Steuerberatern)
  • Kauf- und Übergabeverträge
  • Übergabe an Familienangehörige
  • Management-Buy-out (MBO)
  • Umwandlungen und Verschmelzungen

Typische Situationen

Typische Situationen: Sie möchten Ihr Unternehmen in den nächsten fünf Jahren an einen Nachfolger übergeben und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Ein Käufer hat Interesse signalisiert. Sie planen eine Übergabe innerhalb der Familie und wollen Erbschaftsstreitigkeiten ausschließen. Ein Gesellschafter scheidet aus und das Unternehmen soll umstrukturiert werden.

Was wir nicht machen

Klares Profil bedeutet auch: Nein sagen können.

Wir übernehmen keine Mandate in Bereichen, in denen wir nicht tatsächlich spezialisiert sind — zum Beispiel Strafrecht, Familienrecht, Mietrecht oder IP-Recht. Wenn Sie in einem dieser Bereiche Unterstützung benötigen, nennen wir Ihnen gerne Kollegen, die dort zu Hause sind.

Das ist kein Nachteil — das ist Qualitätssicherung. Sie wissen genau, was Sie von uns erwarten dürfen.

Ihr Anliegen fällt in einen unserer Schwerpunkte?

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